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CH-BE
Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Vorsitz
Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Vorsitz
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung übernimmt den Vorsitz der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. a GSOG).
2. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertritt diese oder diesen auch in der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. b GSOG).