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163.21 GESCHRRGBJSRGTRJBSREGGESTTRRGBSGeschRRGTRBJSJBS CH-BE

Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Vorsitz

Gerichtsleitung - Richterkonferenz
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Art. 3 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Vorsitz

1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung übernimmt den Vorsitz der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. a GSOG).

2. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung vertritt diese oder diesen auch in der Richterkonferenz (Art. 82 Abs. 2 Bst. b GSOG).

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