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Art. 27 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter

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Art. 27 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter

1. Gesuche um Bewilligung von Nebenbeschäftigungen oder öffentlichen Ämtern sind der Geschäftsleitung einzureichen. Diese leitet sie mit ihren Bemerkungen und einem allfälligen Antrag an die Geschäftsleitung des Obergerichts weiter.

2. Das Gesuch muss alle notwendigen Angaben zur Nebenbeschäftigung oder zum öffentlichen Amt enthalten (Formular), insbesondere zur Zeit, die wahrscheinlich dafür aufgewendet werden muss.

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