Art. 23 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Abteilungskonferenzen
Art. 23 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Abteilungskonferenzen
1. Die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten einer Abteilung bilden die Abteilungskonferenz.
2. Die Richterinnen und Richter der Aussenstelle Berner Jura nehmen an den Sitzungen der Zivilabteilung und der Strafabteilung teil.
3. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber bzw. deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und die Kanzleileitung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
4. Die Abteilungskonferenz ist zuständig für
a die Regelung der Geschäftszuteilung;
b die Regelung der Stellvertretung in der Abteilung;
c die Bezeichnung der Stellvertreterin oder des Stellvertreters der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters auf deren oder dessen Vorschlag.
5. Die Abteilungskonferenz kann der Richterkonferenz Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Abteilungsleiterin oder des Abteilungsleiters vorschlagen.
6. Die Abteilungskonferenz fasst ihre Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit hat die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter den Stichentscheid.