Art. 22 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
Art. 22 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter
1. Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter führt die Verwaltungsgeschäfte der Abteilung, soweit diese nicht in die Zuständigkeit der Geschäftsleitung oder der Abteilungskonferenz fallen. Sie oder er setzt die Beschlüsse der Geschäftsleitung, der Richterkonferenz und der Abteilungskonferenz in der Abteilung um.
2. Bei Bedarf beruft die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter die Abteilungskonferenz ein und leitet diese.
3. Sie oder er sorgt für eine ausgeglichene Verteilung der Arbeitsbelastung innerhalb der Abteilung.
4. Sie oder er führt die Standortgespräche mit den Richterinnen und Richtern, die in ihrer oder seiner Abteilung am Sitz des Regionalgerichts beschäftigt sind.
5. Die Vertreterin oder der Vertreter der Aussenstelle Berner Jura führt die Standortgespräche mit den Richterinnen und Richtern der Aussenstelle.