163.21
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CH-BE
Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Organisation
Zivilabteilung und Strafabteilung
Art. 21 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Organisation
1. Die Abteilungen beurteilen die ihnen zugewiesenen Verfahren und erfüllen weitere Aufgaben.
2. Die Zivilabteilung entscheidet in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Sinne von Artikel 9 des Einführungsgesetzes vom 11. Juni 2009 zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ).
3. Das regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland ist Teil der Zivilabteilung.
4. Jeder Abteilung steht eine Abteilungsleiterin oder ein Abteilungsleiter vor, die oder der aus der betreffenden Abteilung kommt.
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