163.21
GESCHRRGBJSRGTRJBSREGGESTTRRGBSGeschRRGTRBJSJBS
CH-BE
Art. 20 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Akteneinsicht
Gerichtsleitung - Information
Art. 20 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Akteneinsicht
1. Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben Zugang zu den Akten der Richterkonferenz und der Geschäftsleitung.
2. Die übrigen ordentlichen Richterinnen und Richter haben Zugang zu den Akten der Richterkonferenz. Sie haben insoweit Zugang zu den anderen Akten, als sie persönlich betroffen sind oder dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.