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CH-BE
Art. 2 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Zusammensetzung
Gerichtsleitung - Richterkonferenz
Art. 2 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Zusammensetzung
1. Alle dem Regionalgericht durch das Obergericht zugeteilten ordentlich gewählten Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten bilden die Richterkonferenz.
2. Das Stimmrecht ist vom Beschäftigungsgrad unabhängig.
3. Die ausserordentlichen Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten können mit beratender Stimme an der Richterkonferenz teilnehmen. Sie sind stimmberechtigt, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt.
4. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.