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Art. 1b Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Organisation

Struktur und Leitung
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Art. 1b Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Organisation

1. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat seinen Sitz in Biel.

2. Das Regionalgericht gliedert sich in eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Abteilung, die sich gemäss den nachfolgenden Bestimmungen selbstständig organisieren.

3. Das Regionalgericht verfügt über eine Aussenstelle im Berner Jura mit Sitz in Moutier. Diese befasst sich mit allen Geschäften, bei denen der Gerichtsstand im Berner Jura liegt (Art. 81 Abs. 1 GSOG).

4. Die Aussenstelle Berner Jura ist in der Geschäftsleitung des Regionalgerichts durch eine Gerichtspräsidentin oder einen Gerichtspräsidenten vertreten (Art. 4 Abs. 2 Bst. c).

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