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CH-BE
Art. 1a Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Grundsätze der Selbstverwaltung
Struktur und Leitung
Art. 1a Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Grundsätze der Selbstverwaltung
1. Die Leitungsorgane beachten sinngemäss die allgemeinen Grundsätze der Steuerung von Finanzen und Leistungen gemäss Artikel 3 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG)[[2]].
2. Das Regionalgericht bekennt sich gegen innen und aussen zum Grundsatz der Transparenz und zum Recht auf Information, unter Beachtung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes.
3. Bei der Kommunikation und bei der Verteilung der Aufgaben innerhalb des Regionalgerichts werden die sprachlichen Kriterien soweit als möglich berücksichtigt.