163.21
GESCHRRGBJSRGTRJBSREGGESTTRRGBSGeschRRGTRBJSJBS
CH-BE
Art. 19 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Grundsätze
Gerichtsleitung - Information
Art. 19 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Grundsätze
1. Die Organe der Gerichtsleitung informieren die Richterinnen und Richter sowie das übrige Personal in geeigneter Form über ihre Tätigkeit.
2. Die Sitzungsprotokolle der Richterkonferenz und der Geschäftsleitung werden den ordentlich gewählten Richterinnen und Richter sowie dem Personal zur Kenntnis gebracht. Zur Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit oder aus zwingenden dienstlichen Gründen kann in Einzelfällen von dieser Regel abgewichen werden.
3. ...