163.21
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CH-BE
Art. 15 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS)
Gerichtsleitung - Ressourcenverantwortliche oder Ressourcenverantwortlicher
Art. 15 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS)
1. Die oder der Ressourcenverantwortliche leitet und betreut zusammen mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Finanzwesen, den Personalbereich und den Infrastrukturbereich.
2. Sie oder er ist zuständig für
a) die Personalplanung und den -rekrutierungsprozess,
b) die Personalintegration und -entwicklung,
c) die Personaladministration und das Austrittsmonitoring,
d) die Lernenden,
e) das Rechnungs- und Kreditwesen,
f) die Bürogeräte und das Mobiliar,
g) das Bauwesen,
h*) die Loge,
i*) die Hausdienste,
k*) den Telefondienst,
l) weitere ihr oder ihm übertragene besondere Aufgaben.