163.21
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CH-BE
Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
Gerichtsleitung - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber hat ein oder zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Eine oder einer von diesen gehört nach Möglichkeit der anderen Sprachgruppe an.