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163.21 GESCHRRGBJSRGTRJBSREGGESTTRRGBSGeschRRGTRBJSJBS CH-BE

Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

Gerichtsleitung - Leitende Gerichtsschreiberin oder leitender Gerichtsschreiber
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Art. 14 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Stellvertreterinnen oder Stellvertreter

1. Die leitende Gerichtsschreiberin oder der leitende Gerichtsschreiber hat ein oder zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Eine oder einer von diesen gehört nach Möglichkeit der anderen Sprachgruppe an.

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