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163.21 GESCHRRGBJSRGTRJBSREGGESTTRRGBSGeschRRGTRBJSJBS CH-BE

Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Gerichtsleitung - Vorsitz der Geschäftsleitung
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Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Stellvertreterinnen und Stellvertreter

1. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertritt und unterstützt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung bei der Aufgabenerfüllung.

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