163.21
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CH-BE
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Gerichtsleitung - Vorsitz der Geschäftsleitung
Art. 12 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Stellvertreterinnen und Stellvertreter
1. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertritt und unterstützt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung bei der Aufgabenerfüllung.