Art. 11 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Aufgaben
Art. 11 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Aufgaben
1. Die oder der Vorsitzende der Geschäftsleitung sorgt für den ordnungsgemässen Geschäftsgang des Regionalgerichts. Ihr oder ihm obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben
a) Einberufung und Leitung der Sitzungen der Geschäftsleitung und der Richterkonferenz,
b)* Vertretung der in der Region Berner Jura-Seeland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden in der Erweiterten Geschäftsleitung des Obergerichts,
c) Vertretung des Regionalgerichts gegen aussen,
d)* Führen der Standortgespräche mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern sowie mit der Vertreterin oder dem Vertreter der Aussenstelle Berner Jura,
e)* Führen von Jahresgesprächen mit anderen Richterinnen und Richtern im Bedarfsfall und in Absprache mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern oder mit der Vertreterin oder dem Vertreter der Aussenstelle Berner Jura,
f) Führung der leitenden Gerichtsschreiberin oder des leitenden Gerichtsschreibers sowie der oder des Ressourcenverantwortlichen.
2. Sie oder er sorgt für einen guten Informationsfluss.