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CH-BE
Art. 10 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Beschlüsse
Gerichtsleitung - Geschäftsleitung
Art. 10 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Beschlüsse
1. Die Geschäftsleitung beschliesst mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Damit ein Beschluss gültig zustande kommt, muss mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
2. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid; bei Wahlen entscheidet das Los.
3. Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig.