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CH-BE
Art. 1 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) - Stellung
Struktur und Leitung
Art. 1 Geschäftsreglement des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (GeschR RG BJS) · Stellung
1. Das Regionalgericht ist in der Rechtsprechung unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
2. Es verwaltet sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Vorbehalt der Aufgaben und Befugnisse der Justizverwaltungsleitung und des Obergerichts selbst.
3. Wo nötig, sprechen sich die Organe der Gerichtsleitung mit jenen der anderen in der Region Berner Jura-Seeland ansässigen Zivil- und Strafgerichtsbehörden sowie mit dem Obergericht ab.
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