162.711.3
RARCHMP
CH-BE
Art. 4 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) - Aufbewahrung nach Weisung
Aufbewahrung und Sicherung der Unterlagen
Art. 4 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) · Aufbewahrung nach Weisung
1. Unterlagen, die nicht der Aufbewahrungspflicht nach Artikel 3 unterliegen, sind nur auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft aufzubewahren.