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162.711.3 RARCHMP CH-BE

Art. 4 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) - Aufbewahrung nach Weisung

Aufbewahrung und Sicherung der Unterlagen
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Art. 4 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) · Aufbewahrung nach Weisung

1. Unterlagen, die nicht der Aufbewahrungspflicht nach Artikel 3 unterliegen, sind nur auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft aufzubewahren.

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