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Art. 2 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) · Begriffe

1. Datenträger sind alle Materialien, die für die Speicherung oder Wiedergabe von Daten in analoger und digitaler Form Verwendung finden.

2. Findmittel sind Hilfsmittel, die zum Auffinden, zur Benützung und zum Verständnis von Unterlagen notwendig sind, wie physische oder elektronische Verzeichnisse, Register, Karteien, Listen und Ordnungsübersichten.

3. Unterlagen aus elektronischen Systemen sind

a) Unterlagen, die als Zwischen-, Neben- oder Endprodukte elektronischer Verarbeitungsprozesse erzeugt werden und in digitaler oder analoger Form vorliegen,

b) Unterlagen, die ausschliesslich in digitaler Form zugänglich und nur mittels elektronischer Hilfsmittel lesbar sind (digitale Unterlagen).

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