162.711.3
RARCHMP
CH-BE
Art. 12 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) - Bewertungsvorschlag
Anbietepflicht und Ablieferung
Art. 12 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) · Bewertungsvorschlag
1. Die Staatsanwaltschaften schlagen dem Staatsarchiv die Unterlagen vor, die sie als archivwürdig gemäss Artikel 3 Absatz 2 ArchG erachten.
2. Sie bereiten die Unterlagen so auf, dass diese durch das Staatsarchiv ohne zusätzlichen Aufwand im Hinblick auf ihre Archivwürdigkeit bewertet werden können.