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Art. 12 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) - Bewertungsvorschlag

Anbietepflicht und Ablieferung
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Art. 12 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) · Bewertungsvorschlag

1. Die Staatsanwaltschaften schlagen dem Staatsarchiv die Unterlagen vor, die sie als archivwürdig gemäss Artikel 3 Absatz 2 ArchG erachten.

2. Sie bereiten die Unterlagen so auf, dass diese durch das Staatsarchiv ohne zusätzlichen Aufwand im Hinblick auf ihre Archivwürdigkeit bewertet werden können.

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