162.711.3
RARCHMP
CH-BE
Art. 11 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) - Vorbereitung der Akten
Anbietepflicht und Ablieferung
Art. 11 Archivreglement der Staatsanwaltschaft (ArchR StAw) · Vorbereitung der Akten
Bevor die Unterlagen dem Staatsarchiv angeboten werden, müssen sie nach den Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft bereinigt und zur Abgabe vorbereitet werden.