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162.711.2 IRSTAWRIMP CH-BE

Art. 10 Informationsreglement der Staatsanwaltschaft (IR StAw) - Koordination

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Art. 10 Informationsreglement der Staatsanwaltschaft (IR StAw) · Koordination

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Information der Öffentlichkeit auf den Mediendienst der Kantonspolizei Bern.

Mitbeteiligte Stellen sind in die Kommunikation einzubeziehen.

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