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CH-BE
Art. 15 Reglement über die Archivführung des Verwaltungsgerichts und der übrigen verwaltungsunabhängigen Justizbehörden (ArchR VG) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 15 Reglement über die Archivführung des Verwaltungsgerichts und der übrigen verwaltungsunabhängigen Justizbehörden (ArchR VG) · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
2. Es wird in die Bernische Gesetzessammlung aufgenommen.