Art. 6 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber
Art. 6 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Gerichtsschreiberin oder Gerichtsschreiber
1. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber betreut das juristische und das administrative Sekretariat der Bodenverbesserungskommission.
2. Ihr oder ihm obliegen insbesondere
a) die Arbeiten ausserhalb der Rechtsmittelverfahren wie Korrespondenz, die Vorbereitung von Vernehmlassungen, Stellungnahmen und Wahlgeschäften sowie die Information und Weiterbildung,
b) die Entgegennahme von Rechtsmitteleingaben und die Erstellung und Verteilung der Dossiers,
c) die Verfahrensinstruktion im Auftrag der oder des Vorsitzenden,
d) die Organisation der Verhandlungen,
e) die Protokollführung und die Motivierung der Entscheide,
f) die Abrechnung der Entschädigungen,
g) die Geschäftskontrolle und die Archivierung sowie
h) die Erledigung aller übrigen Aufgaben, die ihr oder ihm von der Gesetzgebung zugewiesen oder von der Bodenverbesserungskommission übertragen werden.
3. Sie oder er kann einzelfallweise eine Stellvertretung bestimmen.