162.627
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CH-BE
Art. 5 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Fachrichterinnen und Fachrichter
Aufgaben
Art. 5 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Fachrichterinnen und Fachrichter
1. Den Fachrichterinnen und Fachrichtern obliegen insbesondere
a die Teilnahme an den Verhandlungen der Bodenverbesserungskommission sowie
b die Mitwirkung bei der Beratung und beim Entscheid über Einsprachen und Beschwerden.