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162.627 GESCHRBVKRORCAFBVKCAFCMF CH-BE

Art. 5 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Fachrichterinnen und Fachrichter

Aufgaben
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Art. 5 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Fachrichterinnen und Fachrichter

1. Den Fachrichterinnen und Fachrichtern obliegen insbesondere

a die Teilnahme an den Verhandlungen der Bodenverbesserungskommission sowie

b die Mitwirkung bei der Beratung und beim Entscheid über Einsprachen und Beschwerden.

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