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Art. 18 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Ressourcen

Organisation und Verfahren
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Art. 18 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Ressourcen

1. Die Geschäftsleitung beschliesst über die Leistungsziele, Indikatoren und Standards der Bodenverbesserungskommission.

2. Sie plant den Ressourcenbedarf der Kommission.

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