Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.627 GESCHRBVKRORCAFBVKCAFCMF CH-BE

Art. 17 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Geschäftsbericht

Organisation und Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Geschäftsbericht

1. Die Geschäftsleitung verfasst jährlich einen Geschäftsbericht zuhanden der Aufsichtsbehörde. Der Berichtszeitraum umfasst ein Kalenderjahr.

← Art. 16 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) Zuständigkeit und Stellung Art. 18 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →