162.627
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CH-BE
Art. 17 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Geschäftsbericht
Organisation und Verfahren
Art. 17 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Geschäftsbericht
1. Die Geschäftsleitung verfasst jährlich einen Geschäftsbericht zuhanden der Aufsichtsbehörde. Der Berichtszeitraum umfasst ein Kalenderjahr.