162.627
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CH-BE
Art. 1 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Zuständigkeit und Stellung
Zuständigkeit, Stellung und Sitz
Art. 1 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Zuständigkeit und Stellung
1. Die Bodenverbesserungskommission entscheidet über Einsprachen gegen das Beizugsgebiet von Boden- oder Waldverbesserungen und über Beschwerden gegen Einspracheverfügungen der Trägerin einer Boden- oder Waldverbesserung.
2. Sie wird vom Grossen Rat gewählt und ist verwaltungsunabhängig.
3. Sie steht administrativ unter der Aufsicht des Verwaltungsgerichts.