Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.627 GESCHRBVKRORCAFBVKCAFCMF CH-BE

Art. 1 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) - Zuständigkeit und Stellung

Zuständigkeit, Stellung und Sitz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) · Zuständigkeit und Stellung

1. Die Bodenverbesserungskommission entscheidet über Einsprachen gegen das Beizugsgebiet von Boden- oder Waldverbesserungen und über Beschwerden gegen Einspracheverfügungen der Trägerin einer Boden- oder Waldverbesserung.

2. Sie wird vom Grossen Rat gewählt und ist verwaltungsunabhängig.

3. Sie steht administrativ unter der Aufsicht des Verwaltungsgerichts.

Zuständigkeit und Stellung Art. 2 Geschäftsreglement der Bodenverbesserungskommission (GeschR BVK) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →