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Art. 6 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) - Sekretariat

Aufgaben
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Art. 6 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) · Sekretariat

1. Die Gerichtsschreiberin oder der Gerichtsschreiber führt das Protokoll bei Verhandlungen und Sitzungen des Spruchkörpers und wirkt bei der schriftlichen Entscheidbegründung mit.

2. Ihr oder ihm können von der Präsidentin, vom Präsidenten, von der Vizepräsidentin, vom Vizepräsidenten, von der Instruktionsrichterin oder vom Instruktionsrichter weitere Aufgaben übertragen werden.

3. Das administrative Sekretariat der Enteignungsschätzungskommission wird durch die Präsidentin oder den Präsidenten besorgt. Sie oder er kann die Vizepräsidentin, den Vizepräsidenten, die Gerichtsschreiberin oder den Gerichtsschreiber oder Dritte beiziehen.

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