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Art. 4 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) - Präsidium

Aufgaben
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Art. 4 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) · Präsidium

1. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten.

2. Es ist zuständig

a) für den Erlass und die Änderung des Geschäftsreglements nach Anhörung der Fachrichterinnen und Fachrichter,

b) für grundsätzliche Fragen zur Praxis der Enteignungsschätzungskommission,

c) für die Vorbereitung der Ressourcenvereinbarung und für den Einsatz der Ressourcen,

d) für weitere Aufgaben, die ihm die Präsidentin oder der Präsident überträgt.

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