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162.626 RORCEEREGECSEESchKCEECSE CH-BE

Art. 27 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK)

Schlussbestimmung
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Art. 27 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK)

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Es wird in die Gesetzessammlung aufgenommen.

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