162.626
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Art. 19 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) - Entschädigungen
Gerichtsverwaltung
Art. 19 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) · Entschädigungen
1. Die Entschädigungen der Präsidentin, des Präsidenten, der Vizepräsidentin, des Vizepräsidenten, der Fachrichterinnen und Fachrichter sowie der Gerichtsschreiberin und des Gerichtsschreibers richten sich nach dem Dekret vom 9. Juni 2010 über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD)[4].