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Art. 14 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) - Verfahren

Organisation der Rechtsprechung und Verfahren
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Art. 14 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) · Verfahren

1. Das Verfahren vor der Enteignungsschätzungskommission richtet sich nach dem Gesetz über die Enteignung und nach dem Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG[3]).

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