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Art. 11 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) - Abstimmung

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Art. 11 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) · Abstimmung

Der Spruchkörper entscheidet mit Mehrheit.

Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

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