162.626
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CH-BE
Art. 11 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) - Abstimmung
Organisation der Rechtsprechung und Verfahren
Art. 11 Geschäftsreglement der Enteignungsschätzungskommission (GeschR ESchK) · Abstimmung
Der Spruchkörper entscheidet mit Mehrheit.
Stimmenthaltung ist nicht zulässig.