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CH-BE
Art. 6 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
Aufgaben
Art. 6 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
1. Den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern obliegen insbesondere
a) die Verfahrensinstruktion im Auftrag der Präsidentin oder des Präsidenten,
b) die Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme,
c) die Protokollführung an den Sitzungen und Verhandlungen,
d) die Begründung der Entscheide,
e) das Verfassen von Vernehmlassungen an das Bundesgericht,
f) das Ausstellen von Rechtskraftbescheinigungen.
2. Sie können von der Präsidentin oder dem Präsidenten mit weiteren Aufgaben betraut werden.