162.625
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CH-BE
Art. 5 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Fachrichterinnen und Fachrichter
Aufgaben
Art. 5 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Fachrichterinnen und Fachrichter
1. Die Fachrichterinnen und Fachrichter werden als Referentinnen und Referenten in den ihnen zugeteilten Fällen eingesetzt.
2. An den Sitzungen der RKMF stellen sie zuhanden des Spruchkörpers einen Antrag und begründen diesen.
3. Sie entscheiden in den ihnen als Referentinnen und Referenten zugeteilten Fällen sowie in den übrigen Fällen, soweit sie dem Spruchkörper angehören.