162.625
GESCHRRKMFRORCRMLCRREGINTCRCVRKMFCRMLCRCRMCV
CH-BE
Art. 22 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Inkrafttreten und Veröffentlichung
Schlussbestimmungen
Art. 22 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Inkrafttreten und Veröffentlichung
1. Dieses Reglement tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
2. Es wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.