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Art. 22 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Inkrafttreten und Veröffentlichung

Schlussbestimmungen
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Art. 22 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Inkrafttreten und Veröffentlichung

1. Dieses Reglement tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

2. Es wird in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.

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