162.625
GESCHRRKMFRORCRMLCRREGINTCRCVRKMFCRMLCRCRMCV
CH-BE
Art. 18 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF)
Personalangelegenheiten
Art. 18 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF)
Für Personalentscheide bezüglich der Leiterin oder des Leiters der Geschäftsstelle ist die Präsidentin oder der Präsident zuständig.
Für Personalentscheide bezüglich des weiteren Personals der Geschäftsstelle ist die Geschäftsleitung zuständig. Diese Aufgabe kann der Leiterin oder dem Leiter der Geschäftsstelle übertragen werden.
Im Übrigen werden Personalangelegenheiten nach Vorgabe der Justizverwaltungsleitung und des Verwaltungsgerichts geregelt.