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Art. 17 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Archivierung

Organisation und Verfahren
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Art. 17 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Archivierung

1. Die Archivierung der Akten richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 31. März 2009 über die Archivierung (ArchG) und der dazu gehörigen Ausführungsgesetzgebung.

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