162.625
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CH-BE
Art. 16 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Entschädigungen
Organisation und Verfahren
Art. 16 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Entschädigungen
1. Die Entschädigungen der Kommissionsmitglieder richtet sich nach dem Dekret vom 9. Juni 2010 über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD).