162.625
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CH-BE
Art. 11 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Entscheid
Organisation und Verfahren
Art. 11 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Entscheid
Die RKMF entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen.
Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Einfache und klare Fälle können auf dem Zirkulationsweg erledigt werden. Stimmt ein Mitglied des Spruchkörpers nicht zu oder wünscht es eine Beratung, so setzt die Präsidentin oder der Präsident eine Sitzung an.