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162.625 GESCHRRKMFRORCRMLCRREGINTCRCVRKMFCRMLCRCRMCV CH-BE

Art. 1 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Zuständigkeit und Stellung

Zuständigkeit, Stellung und Sitz
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Art. 1 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Zuständigkeit und Stellung

Die Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (RKMF) entscheidet über Beschwerden betreffend Administrativmassnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern sowie betreffend das Ergebnis von Führerprüfungen und Kontrollfahrten.

Sie ist verwaltungsunabhängig und entscheidet kantonal letztinstanzlich.

Sie steht administrativ unter der Aufsicht des Verwaltungsgerichts.

Zuständigkeit und Stellung Art. 2 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) →

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