162.625
GESCHRRKMFRORCRMLCRREGINTCRCVRKMFCRMLCRCRMCV
CH-BE
Art. 1 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) - Zuständigkeit und Stellung
Zuständigkeit, Stellung und Sitz
Art. 1 Geschäftsreglement der Rekurskommission für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (GeschR RKMF) · Zuständigkeit und Stellung
Die Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern (RKMF) entscheidet über Beschwerden betreffend Administrativmassnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern sowie betreffend das Ergebnis von Führerprüfungen und Kontrollfahrten.
Sie ist verwaltungsunabhängig und entscheidet kantonal letztinstanzlich.
Sie steht administrativ unter der Aufsicht des Verwaltungsgerichts.