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162.624 GESCHRSTRKRORCRFRCRFStRKCRF CH-BE

Art. 8 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Geschäftsverteilung

Organisation und Verfahren
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Art. 8 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Geschäftsverteilung

1. Das Präsidium ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Erfassung der eingehenden Geschäfte, die Zuteilung der Fälle und die Zusammensetzung des Spruchkörpers.

2. Es regelt den Ausgleich der Geschäftslast.

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