162.624
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CH-BE
Art. 8 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Geschäftsverteilung
Organisation und Verfahren
Art. 8 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Geschäftsverteilung
1. Das Präsidium ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Erfassung der eingehenden Geschäfte, die Zuteilung der Fälle und die Zusammensetzung des Spruchkörpers.
2. Es regelt den Ausgleich der Geschäftslast.