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162.624 GESCHRSTRKRORCRFRCRFStRKCRF CH-BE

Art. 28 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK)

Inkrafttreten und Publikation
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Art. 28 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK)

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Es wird in die Gesetzessammlung aufgenommen.

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