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Art. 20 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Ressourcenvereinbarung

Organisation und Verfahren
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Art. 20 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Ressourcenvereinbarung

1. Die Geschäftsleitung schliesst mit dem Verwaltungsgericht jährlich eine Ressourcenvereinbarung ab (Art. 14 GSOG).

2. Anhand der Daten der Geschäftskontrolle und zukünftiger Aufgaben plant die Geschäftsleitung die notwendigen Ressourcen.

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