162.624
GESCHRSTRKRORCRFRCRFStRKCRF
CH-BE
Art. 20 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Ressourcenvereinbarung
Organisation und Verfahren
Art. 20 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Ressourcenvereinbarung
1. Die Geschäftsleitung schliesst mit dem Verwaltungsgericht jährlich eine Ressourcenvereinbarung ab (Art. 14 GSOG).
2. Anhand der Daten der Geschäftskontrolle und zukünftiger Aufgaben plant die Geschäftsleitung die notwendigen Ressourcen.