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Art. 18 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Geschäftskontrolle

Organisation und Verfahren
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Art. 18 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Geschäftskontrolle

1. Die Geschäftskontrolle liefert die zur Steuerung der Leistungserbringung notwendigen Daten.

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