162.624
GESCHRSTRKRORCRFRCRFStRKCRF
CH-BE
Art. 14 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Geschäftsleitung
Organisation und Verfahren
Art. 14 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Geschäftsleitung
1. Organisation und Aufgaben der Geschäftsleitung richten sich nach Artikel 72 GSOG.
2. Die Geschäftsleitung ist ausserdem zuständig für
a) die Zuweisung der Büros und Sitzungszimmer,
b) die Ausstattung der Räume,
c) den Internetauftritt der Steuerrekurskommission,
d) die Genehmigung von Nebenbeschäftigungen der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, der oder des Büchersachverständigen und des übrigen Personals,
e) die Behandlung aller übrigen von der Präsidentin oder vom Präsidenten zugewiesenen Geschäfte,
f) die Beantragung von Nachtragskrediten.