162.624
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CH-BE
Art. 12 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) - Protokoll
Organisation und Verfahren
Art. 12 Geschäftsreglement der Steuerrekurskommission (GeschR StRK) · Protokoll
Die Sitzungen des Plenums und der Kammern werden protokolliert. In der Regel wird ein Beschlussprotokoll geführt.