Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
162.622 AUFSRVGRSURVTAREGSTA CH-BE

Art. 7 Aufsichtsreglement des Verwaltungsgerichts (AufsR VG) - Ressourcenvereinbarungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Aufsichtsreglement des Verwaltungsgerichts (AufsR VG) · Ressourcenvereinbarungen

Das Verwaltungsgericht schliesst mit den beaufsichtigten Gerichtsbehörden jährlich Ressourcenvereinbarungen ab und überwacht deren Einhaltung.

← Art. 6 Aufsichtsreglement des Verwaltungsgerichts (AufsR VG) Beaufsichtigte Gerichtsbehörden Art. 8 Aufsichtsreglement des Verwaltungsgerichts (AufsR VG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →