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Art. 46 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) - Inkrafttreten und Veröffentlichung

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 46 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) · Inkrafttreten und Veröffentlichung

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Es wird in der Bernischen Gesetzessammlung publiziert.

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