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Art. 4 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) - Aufgaben

Organe der Gerichtsleitung - Plenum
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Art. 4 Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts (OrR VG) · Aufgaben

1. Das Plenum nimmt die Aufgaben gemäss Artikel 51 Absatz 2 GSOG wahr.

2. Es legt für die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts die Entlastung von den Aufgaben in der Rechtsprechung fest.

3. Es stellt der Justizkommission des Grossen Rates Antrag auf Einleitung des Abberufungsverfahrens für Mitglieder des Verwaltungsgerichts.

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